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Verpachtung von Gärten

KIJ verwaltet einen Gesamtbestand von mehr als 110 Hektar städtischem Gartenland. Ein Großteil dieses Areals (ca. 71 Hektar) ist an den Regionalverband Jena/Saale-Holzland-Kreis der Kleingärtner e.V. verpachtet, welcher die Flächen eigenständig unterverpachtet und gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet.

Alle anderen städtischen Gartenflächen werden durch KIJ, gemäß den folgenden Rahmenbedingungen, direkt an Interessenten verpachtet:

Kontakt

Kommunale Immobilien Jena, Flächenmanagement
Paradiesstraße 6, 07743 Jena

Max Fiedler
Telefon: 03641 49-7085
E-Mail: max.fiedler@jena.de

Lage und Beschaffenheit:

Die Verpachtung von städtischen Gartenflächen erfolgt im gesamten Stadtgebiet. Die Größen und Ausstattungsmerkmale der Gärten variieren teils erheblich. Prinzipiell gilt:

Das Vorhandensein von Medien wie Wasser und Strom ist einzelfallabhängig und wird seitens KIJ als Verpächter nicht garantiert. Die Unterhaltung von Medien obliegt den Pächtern selbst. Versorgungsverhältnisse sind entsprechend pächterseitig abzuschließen und kostenseitig zusätzlich einzukalkulieren.

Sofern Baulichkeiten (z.B. Lauben oder Gewächshäuser) vorhanden sind, so obliegt die Instandhaltung den Pächtern, welche dafür im Gegenzug kein separates Nutzungsentgelt für bauliche Anlagen an KIJ entrichten (flächengebundener Pachtzins).

Pachtkonditionen:

Es handelt sich um Freizeit- und Erholungsgärten mit einer Vertragsgrundlage nach BGB und nicht um Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz, dessen spezifische Auflagen bei der Verpachtung entsprechend keine Anwendung finden.

Der jeweilige Pachtzins liegt bei Neuabschluss i.d.R. bei 0,80 €/m² im Jahr, kann aber in Ausnahmefällen (abhängig von Größe, Lage und Zustand des Gartens) auch davon abweichen.

Die KIJ-Pachtverträge sind i.d.R. unbefristet und für beide Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres kündbar.

Entwicklungsperspektiven:

Die stadtplanerische Handlungsgrundlage für die Verpachtung von Gartenland stellt das im Jahr 2013 durch den Jenaer Stadtrat beschlossene Gartenentwicklungskonzept der Stadt Jena dar.

Auf der Grundlage einer umfassenden Bestandserfassung wurden verbindliche Aussagen über die langfristige Flächenentwicklung in folgenden Kategorien getroffen:

  • dauerhaft zu erhaltende Gartenflächen
  • in Bauland umzuwandelnde Flächen
  • rückzubauende Gartenflächen in Schutzgebieten
  • Flächen für Ersatzgärten

Ziel war es, Planungssicherheit für alle Betroffenen zu schaffen.

Weitere Informationen zum Gartenentwicklungskonzept

Verpachtung:

Sollte Ihrerseits Interesse an einem Garten bestehen, können Sie sich hier registrieren lassen.

Anmerkung:

Da es eine große Nachfrage nach Freizeit- und Erholungsgärten gibt, können wir Ihnen unter Umständen nicht sofort ein geeignetes Objekt anbieten. KIJ führt deshalb eine Interessentenliste und würde Sie bei Bedarf registrieren und entsprechend kontaktieren, sobald wir Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten können.